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Allgemeine Verkaufsbedingungen der biomers.net GmbH

Stand Juni 2020

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese AGB sind Bestandteil aller Angebote und Verträge, die mit uns geschlossen werden. Abweichende Vereinbarungen oder entgegenstehende Vertragsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Auftragserteilung

  1. Aufträge an uns können nur schriftlich (Online-Bestellformular, E-Mail, Fax) erteilt werden und gelten nach schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Versand der Waren durch uns als angenommen. Änderungen des Auftragsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns und sind nur möglich, solange sich der Auftrag noch nicht in der Produktion befindet.
  2. Sämtliche der von uns hergestellten und vertriebenen Produkte sind nur für Forschungszwecke bestimmt. Aufträge von und Lieferungen an Privatpersonen sind ausgeschlossen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung und Versandkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages unvorhergesehene Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden von uns dem Käufer auf Verlangen nachgewiesen.
  3. Rechnungen sind grundsätzlich netto (ohne Abzug) innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.Wir behalten uns vor, (Teil-)Anzahlungen, Vorauskasse oder Kreditkartenzahlung zu verlangen. Bei Käufern aus Nicht-EU-Ländern erfolgt die Zahlung grundsätzlich per Vorauskasse oder per Kreditkarte, die bei der Auftragserfassung autorisiert wird.
  4. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Falls wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen können, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen, falls der Käufer nicht nachweist, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Der Käufer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung

  1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
  2. Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, wie etwa bei Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen usw. Sofern solche Ereignisse auf die fristgemäße Erfüllung des Vertrages erheblich einwirken, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Wir sind daneben berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Käufers vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Gefahrübergang

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit Verlassen unseres Hauses auf den Käufer über.
  2. Sofern der Käufer es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.
  3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet seiner Rechte aus §§ 433 BGB entgegenzunehmen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
  2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
  4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
  5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
  6. Wir sind verpflichtet, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
  7. Der Käufer erklärt jedoch bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
  8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen, unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffe durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.

§ 7 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer hat unverzüglich zu prüfen, ob der gelieferte Auftragsgegenstand von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit ist. Wird diese Prüfung unterlassen, nicht in dem gebotenen Umfang durchgeführt oder werden erkennbare Mängel uns nicht unverzüglich angezeigt, so gilt der Auftragsgegenstand hinsichtlich solcher Mängel als genehmigt. Beanstandungen sind schriftlich unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummern des beanstandeten Auftragsgegenstandes zu erheben. Die Untersuchung des beanstandeten Auftragsgegenstandes ist uns oder einem von uns beauftragten Sachverständigen zu ermöglichen. Wir sind nicht verpflichtet, den Auftragsgegenstand, der uns ohne unser vorheriges Einverständnis zurückgeschickt worden ist, zurückzusenden oder für seine Aufbewahrung zu sorgen.
  2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel des Auftragsgegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
  3. Sind wir zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
  4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
  5. Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache.
  6. Werden unsere Handhabungsanweisungen nicht befolgt bzw. die von uns angegebenen Lager- und/oder Transportbedingungen nicht eingehalten, Änderungen an den Produkten vorgenommen, die Produkte gemischt oder mit Chemikalien versetzt, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer nicht zweifelsfrei widerlegt, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat.

§ 8 Haftung

  1. Wir haften für Schäden nur soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern wir fahrlässig eine wesentliche Pflicht verletzen, haften wir auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Wir und der Käufer vereinbaren, dass der vorhersehbare Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in keinem Fall höher als der Auftragswert ist.
  3. Soweit die Haftung unsererseits ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung Angestellter, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter sowie von Erfüllungsgehilfen von uns.

§ 9 Lizenzrechte Dritter

  • Verletzt der Käufer durch Weiterbearbeitung unserer Produkte Lizenzrechte Dritter und werden wir dafür in Anspruch genommen, so hat uns der Käufer dafür schadlos zu halten. Die mit der Weiterverarbeitung unserer Produkte verbundenen Risiken trägt ausschließlich der Käufer.

§ 10 Schriftform

  • Abweichende Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Formvorschrift. 

§ 11 Speicherung von Daten, Geheimhaltung

  1. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die aus dem Auftragsverhältnis und der von uns durchgeführten Dienstleistungen enthaltenen Daten gespeichert werden.
  2. Wir verpflichten uns zu striktem Stillschweigen über erteilte Aufträge.

§ 12 Gerichtsstand, Anwendung deutschen Rechts

  1. Erfüllungsort der beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Ulm/Donau. Ist der Käufer Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als beiderseitiger Gerichtsstand auch für Rechtsstreitigkeiten in Urkunden-, Scheck- und Wechselforderungen Ulm/Donau vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Unternehmenssitz des Käufers als Gerichtsstand zu wählen.
  2. Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Käufer und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.